Als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg anmelden.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre psychotherapeutische Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Personen, die sich in Ausbildung zum/ zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder zum/ zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -psychotherapeutin nach dem PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung befinden (PiAs) können ebenfalls freiwillige Mitglieder werden.
Sie müssen sich schriftlich anmelden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten Sie bei der Landespsychotherapeutenkammer oder können ihn im Internet auf der Homepage der Kammer herunterladen. Schicken Sie ihn unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
Die Landespsychotherapeutenkammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
Der Anmeldebogen enthält ein Merkblatt, in dem alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet sind.
Hinweis: Die Approbationsurkunde müssen Sie als beglaubigte Kopie vorlegen, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.
Hinweis: Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.
die Landespsychotherapeutenkammer
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.09.2020 freigegeben.
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.