Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:
Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.
Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:
Danach erhalten Sie die genehmigte Liste zurück. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate
Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde am Ort der Schule
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat ihn am 11.11.2019 freigegeben.
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.