Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,
Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen ausfüllen.
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen:
Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.
Schriftliche Anmeldung:
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
keine
je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich
Ihr örtlich zuständiges Finanzamt
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2020 freigegeben.
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.