Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.
Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.
Mitte Dezember für das dann darauffolgende Jahr
Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig(@)vm.bwl.de gestellt werden.
das Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Stand: 08.03.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.