In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.
Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der laufenden Kosten und Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
bis zum 31.03. jedes Jahres (Förderanträge: laufendes Jahr, Verwendungsnachweise: Folgejahr)
Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos)
keine
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb80/frauen-kinderschutzhaeuser
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Frauen- und Kinderschutzhaus befindet.
13.06.2023 Regierungspräsidium Freiburg
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.