Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen Pflicht. Wollen Schülerinnen oder Schüler nicht daran teilnehmen, müssen sie sich abmelden beziehungsweise von den Erziehungsberechtigten abgemeldet werden. Sie besuchen danach ab Klassenstufe 5 den Ethikunterricht.
Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.
Eltern beziehungsweise Schülerinnen oder Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Die Erklärung wird bei der Schulleitung abgegeben. Je nach Alter gilt:
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:
Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres
keine
keine
In Baden-Württemberg können Schülerinnen oder Schüler an den öffentlichen Schulen evangelischen beziehungsweise katholischen Religionsunterricht und an einzelnen Standorten
besuchen.
Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG)
die jeweilige Schule
20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.