Hinweis: Die Eigenheimzulage können Sie seit dem 1. Januar 2006 für Neufälle nicht mehr in Anspruch nehmen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 18.01.2022 freigegeben.
Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen hingegen der Beschreibung bitte PERSÖNLICH zu erscheinen.