Informationen über die "freien Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen" finden Sie im gleichnamigen Kapitel der Lebenslage "Freiberufler".
Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.