Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.