Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten.
Dies gilt auch für Ihr Gewerbe:
Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.