Waldstetten (Druckversion)

Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.

Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.

ACHTUNG - HINWEIS

Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.

http://www.waldstetten.de//rathaus-service/rathausservice/lebenslagen