Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Voraussetzungen beachten.
Dies gilt auch für Ihr zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe:
Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.