Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Sondernutzung an Straßen außerhalb des Ortsgebietes beantragen zu können, erfahren Sie in der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen.
Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.