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Stuifen-Boten des Jahres 2024

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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 13.09.2021

Leinenpflicht im Gemeindegebiet

Es kommt oftmals zu Konflikten zwischen Spaziergängern, Wanderern, Joggern und Radfahrern, wenn diese auf Feld- oder Waldwegen nicht angeleinten Hunden begegnen. Aktuell gibt es Klagen rund um den Stuifen.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Dies gilt besonders auch für Hunde. Ausreden wie "mein Hund will doch nur spielen" oder "der tut niemandem was" sind hier fehl am Platze.

In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur. Trotzdem muss ein nicht angeleinter Hund kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen. Ist dies nicht der Fall und der Hund belästigt oder gefährdet jemanden, kann Anzeige erstattet und der Hundehalter mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem sind weitere Maßnahmen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht für einzelne Hunde möglich.

Im Innenbereich gilt in unserer Gemeinde Leinenpflicht. Dies bedeutet, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der kurzem Leine zu nehmen sind. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf den Hund einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wir bitten um Beachtung.

Ihr Ordnungsamt

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