Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, wird gemäß § 9 Absatz 2 der Gaststättenverordnung die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten in der Nacht zum Neujahrstag (Montag, 1. Januar 2024) aufgehoben. Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen (§ 46 Absatz 1 Landesglücksspielgesetz) um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.