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Stuifen-Boten des Jahres 2024

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Autor: Frau Haas
Artikel vom 18.08.2018

Derzeit besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer

PRESSEMITTEILUNG des Landratsamts Ostalbkreis vom 17. August 2018

Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer in Waldnähe

 

Durch die ungewöhnlich hohen sommerlichen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit ist auch die Waldbrandgefahr angestiegen und nimmt bei ausbleibendem Niederschlag weiter zu.

Die Kreisforstverwaltung im Landratsamt Ostalbkreis bittet daher um besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer in Waldnähe.

 

Folgende Regeln sind zu beachten:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

- Auch an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen in Waldnähe zur Zeit kein Feuer machen!

- Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräte ist generell nicht gestattet.

- Reisig, das vom Borkenkäfer befallen ist, aktuell nicht verbrennen, sondern anderweitig entsorgen.

 

Die Gemeindeverwaltung Waldstetten bittet ebenfalls um besondere Vorsicht und Zurückhaltung beim Feuermachen und Grillen in allen Gegenden.

 

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