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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 14.06.2023

Bauern bitten um Rücksicht und tolerantes Miteinander auf Feld und Flur

Durch den lang anhaltenden Regen haben sich die Arbeiten für die Frühjahrs-Aussaat verschoben. Gleichzeitig werden bereits die ersten Erntetätigkeiten mit der Grassilage vorgenommen. So stehen die Landwirte bei endlich schönem Wetter unter Druck, die anfallenden Arbeiten alle erledigen zu können. Aber auch Hundebesitzer, Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger nutzen jetzt gerne Wege und Flächen, die in erster Linie landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Missverständnisse zwischen Erholungssuchenden und Landwirten können vermieden werden, wenn einfache Verhaltensregeln beachtet werden. Der Bauernverband informiert.

Freizeit oder Arbeit?
Auch an den Sonn- und Feiertagen, wenn viele Leute frei haben, müssen Landwirte wetterbedingt mit ihren großen Traktoren und Erntemaschinen auf die Felder fahren, weil sie unter Zeitdruck stehen, ihre Ernte einzufahren. Die Fahrzeuge sind schwer manövrierbar und ein Ausweichen ist nicht ohne weiteres möglich. Freizeitsportlern sowie auch kleineren Fahrzeugen fällt es dagegen leichter, rechtzeitig auszuweichen. Nach den neuen Verkehrsregeln dürfen Fahrradfahrer oder Fußgänger nur mit einem Mindestabstand von 1,5m überholt werden. Dies ist auf den schmalen Feldwegen meist gar nicht möglich. Deshalb bitten die Landwirte darum, dass dann langsam fahrende Radler oder Fußgänger absteigen und zur Seite gehen, damit der Landwirt mit schwerem Gerät sicher vorbeikommt.  

Betreten der Flächen
Bepflanzte Getreideflächen sehen im frühen Wachstum wie grüne Wiesen aus. Das Betreten dieser Flächen kann jedoch ernste Schäden an den jungen Pflanzen und somit geringere Erträge verursachen. Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Vegetationszeit, das ist die Zeit zwischen Saat und Ernte, nicht betreten werden. Es gibt ein gesetzliches Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationszeit. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht.

Unterwegs mit Hunden
Die Natur ist verlockend und lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Auf dem Feld buddeln Hunde gerne Löcher und können dadurch Schäden an Pflanzenbeständen und landwirtschaftlichen Maschinen verursachen. Viele Hundebesitzer sind sich zudem nicht bewusst, dass der Hundekot die Ernte und somit die Nahrungs- und Futtermittel verunreinigt. Der Kot kann eine Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten sein.

Abfall als Gefahrenquelle
Zum respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen. Sie bergen Verletzungs- und Vergiftungsgefahren für die Tiere und können Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen bewirken. Abfälle in der Natur sind unschön und gefährlich. Sie gehören in den Hausmüll.

Miteinander reden
Jeder hat ein Recht auf Erholung in der freien Natur, aber ebenso die Pflicht, Natur und Landschaft pfleglich zu behandeln. Dazu gehören auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Für manche sind sie der Ort, um sich zu erholen, für Landwirte sind sie jedoch die Existenzgrundlage. Doch wie sieht die Arbeit der Landwirte rund ums Jahr aus? Wie werden die Lebensmittel erzeugt? Die örtlichen Landwirte geben gerne Einblick in ihre Produktion und informieren über den Schutzbedarf ihrer Flächen und Wege. Meinungsaustausch und fachliche Informationen bereichern jeden und fördern ein gegenseitiges Verständnis.

Ihre Bauern in den landwirtschaftlichen Ortsvereinen im Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim