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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Verkehrsrechtliche Anordnungen und Straßensperrungen: Neugestaltung der Ortsmitte – halbseitige Sperrung ab 11. Februar

Aufgrund der Neugestaltung der Ortsmitte (Verlegung der Straße, Neugestaltung der Gehwege, Parkplätze und Bushaltestellen, Verlegung der Nahwärmeleitung sowie von Telekommunikationsleitungen, Abdichtung der Verdolung des Baches) in mehreren Bauabschnitten muss die Hauptstraße/Gmünder Straße zwischen den beiden Kreisverkehren ab Dienstag, 11. Februar, halbseitig gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt in östlicher Richtung und besteht abhängig von der Witterung voraussichtlich bis November 2025. Der Verkehr wird währenddessen über die Hauptstraße, die Schorrenweiherstraße sowie die Breitestraße umgeleitet.

Für die Schorrenweiherstraße und die Breitestraße besteht während der halbseitigen Sperrung in der Ortsmitte eine Einbahnstraßenregelung in östlicher bzw. nördlicher Richtung sowie ein absolutes Halteverbot.

Die Umleitung für Fußgänger erfolgt über den alternativen (Schul-)Weg am Getränkefachhandel Mayer.

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Aufgrund einer privaten Baumaßnahme muss die Hauptstraße auf Höhe des Gebäudes Nr. 62 von Montag, 10. Februar, bis Freitag, 28. März, halbseitig gesperrt werden.

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Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau und Stromverlegung der EnBW werden die Gmünder Straße sowie der Schlatthölzlesweg von Montag, 17. Februar, bis Donnerstag, 20. März, für den Verkehr wie folgt gesperrt:

  • Vom 17. bis 22. Februar ist die Gmünder Straße wegen der Arbeiten der EnBW halbseitig gesperrt
  • Vom 24. Februar bis 1. März ist der untere Teil des Schlatthölzleswegs - von Einmündung Gmünder Straße bis Parkplatz Firma Leicht - voll gesperrt
  • Vom 3. bis 8. März findet dann eine Vollsperrung im oberen/hinteren Teil des Schlatthölzlesweges statt

Um Beachtung wird gebeten.

Ihr Haupt- und Ordnungsamt