Verkehrsrechtliche Anordnungen und Straßensperrungen
Wißgoldingen – Fahrbahneinengung/halbseitige Straßensperrung und teilweise Sperrung des Gehwegs
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau werden die Straßen in Wißgoldingen bis 9. August 2024 eingeengt beziehungsweise halbseitig gesperrt. Außerdem wird im betreffenden Bereich der Gehweg teilweise gesperrt.
Waldstetten – Halbseitige und Gesamtsperrung des Verkehrs sowie teilweise und Gesamtsperrung von Gehwegen
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau werden mehrere Straßen sowie die angrenzenden Gehwege in Waldstetten bis voraussichtlich 12. August 2024 tageweise halbseitig oder voll gesperrt. Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig durch die Baufirma über die Vollsperrung informiert. Die An- und Abfahrt zu den Grundstücken wird individuell vor Ort geregelt. Fußgänger können die Baustelle jederzeit sicher passieren.
Wißgoldingen – Halbseitige und Gesamtsperrung des Verkehrs sowie teilweise und Gesamtsperrung von Gehwegen
Aufgrund der Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau werden mehrere Straßen sowie die angrenzenden Gehwege in Waldstetten bis voraussichtlich 7. September 2024 tageweise halbseitig oder voll gesperrt. Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig durch die Baufirma über die Vollsperrung informiert. Die An- und Abfahrt zu den Grundstücken wird individuell vor Ort geregelt. Fußgänger können die Baustelle jederzeit sicher passieren.
Um Beachtung wird gebeten.
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd-Waldstetten im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 123 A „Schönblick“ - Bekanntmachung der Wirksamkeit
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd-Waldstetten am 08.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes Schwäbisch Gmünd-Waldstetten mit Erlass vom 10.04.2024 (AZ.: RPS21-2511-445 / 1) aufgrund § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Asiatische Hornisse breitet sich aus – bitte Sichtungen melden!
Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honigbienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um Attacken und Stiche zu vermeiden.