Amtliche Bekanntmachungen: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis

Sanierung der Lauchgasse voraussichtlich erst Mitte des Jahres

Die Gemeinde Waldstetten führt in diesem Jahr auch die dringend notwendige Sanierung der Lauchgasse und der Breslauer Straße durch. Den Auftrag dafür hat die Rossaro Bauunternehmung GmbH aus Aalen erhalten. Die Bauzeit beträgt je Straße etwa vier Wochen, dies hängt teilweise von den Witterungsbedingungen ab.

Übr den Baubeginn werden wir Sie rechtzeitig informieren.

                                                              Ihr Bauamt

Gesetzesänderung für Passfotos | Garten- und Bauarbeiten | Verunreinigung durch Hunde | Gefahren durch Tiere

Gesetzesänderung für Passfotos ab 1. Mai 2025: Was Sie wissen müssen
Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Was ändert sich ab 1. Mai?

  • Passfotos vom Fotografen: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos weiterhin von registrierten Fotografen erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
  • Übermittlung an Behörden: Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
  • Mehr Sicherheit für Dokumente: Diese Änderung soll Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten bitten wir Sie – um unnötige Wartezeiten zu vermeiden – um eine Terminvereinbarung unter Telefon (07171) 403-42 oder 403-45.

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Garten- und Bauarbeiten
Gemäß § 5, Absatz 1der Polizeiverordnung der Gemeinde Waldstetten sowie § 7, Absatz 1 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)dürfen Haus- und Gartenarbeitenmit Geräten und Maschinen, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht ausgeführt werden. Ergänzend dazu dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Heckenscheren sowie Laubbläser und -sammler an Werktagen in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr ebenfalls nicht betrieben werden.

Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Gefahren durch Tiere
Gemäß § 10, Absatz 1 bis 3der Polizeiverordnung der Gemeinde Waldstetten sind Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der kurzen, bei ausrollbaren an der kurz arretierten Leine zu führen. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen mit großen Fußgängeraufkommen, auf Radwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

                                                                                     Ihr Haupt- und Ordnungsamt

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Informationen zum Wasserzählerwechsel 2025

In den nächsten Wochen/Monaten werden die Wasserzähler im Gemeindegebiet Waldstetten, bei denen die Eichfrist abläuft, durch die Firma Sonnentag oder die Wassermeister der Gemeinde Waldstetten ausgetauscht. Wir bitten Sie, den Beauftragten den Zutritt zu der Wassermengenmesseinrichtung zu gestatten.
Die Gemeinde hat festgelegt, dass ab dem Jahr 2022 elektronische Wasserzähler mit Funkmodul verwendet werden. Mit Hilfe dieser elektronischen Funkwasserzähler dürfen verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dabei handelt es sich um folgende Daten: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre sowie Durchflusswerte, Betriebs- und Ausfallzeiten und Speicherung von Alarmcodes.

Die in einem elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (in der Regel einmal jährlich) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage erforderlich ist. Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den vorgenannten Zwecken genutzt oder verarbeitet werden. Die in einem solchen Zähler gespeicherten Daten sind spätestens nach dreieinhalb Jahren zu löschen. Die Löschung wird durch die Gemeinde vorgenommen.

Dem Betrieb solcher Zähler kann ein Betroffener nach Maßgabe von Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung schriftlich widersprechen. Des Weiteren ist in der Satzung geregelt, dass auch dem Einbau widersprochen werden kann.

Die Auslesung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Auch für die elektronischen Wasserzähler gilt eine Eichfrist von sechs Jahren. Die Gemeinde Waldstetten beabsichtigt, nach Ablauf dieser Frist das sogenannte Stichprobenverfahren durchzuführen. Hierbei wird von den eingebauten Wasserzählern eines Jahres eine bestimmte Anzahl ausgebaut und überprüft, ob sie den eichrechtlichen Vorschriften noch entsprechen. Sofern dies der Fall ist, können alle in diesem Jahr eingebauten Zähler nochmals für die Dauer von sechs Jahren verwendet werden. Sofern in dieser Weise vorgegangen werden kann, entstehen keine höheren Kosten als bei den seitherigen Wasserzählern. Sie erhalten daher künftig zum Jahresende keine Ablesekarte für den Zähler in Ihrem Gebäude.
Für Fragen stehen Ihnen die Monteure und Wassermeister (0171/1210814) sowie Anke Riedel vom Bürgermeisteramt Waldstetten, Telefon (07171) 403-34, E-Mail gerne zur Verfügung.
Mit dem Einbau der elektronischen Wasserzähler wird die Digitalisierung bei der Gemeinde weiter voran gebracht.
                                                                                                      Ihre Finanzverwaltung

Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2025 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung auf dieser Maßstabsebene treffen zu können. Die Erfassungen finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt: Greifvogelmonitoring. Beim landesweiten Greifvogelmonitoring werden windkraftempfindliche Arten wie Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard systematisch erfasst – hauptsächlich von Aussichtspunkten mit guter Geländeübersicht oder bei Bedarf durch Begehung von Waldstücken mit vermuteten Horsten. Die Kartierenden betreten ausschließlich Grünland oder Wälder im Außenbereich und nutzen das vorhandene Wegenetz. Die erhobenen Daten fließen in den bundesweiten Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ein und tragen zum naturverträglichen Ausbau regenerativer Energien bei.

Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den vertraglich beauftragten Fachpersonen und Gutachterbüros, sogenannte Kartierende, als Beauftragten der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist leider nicht möglich. Bei Fragen steht Ihnen die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle@lubw.bwl.de.

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