Fortschreibung Qualifizierter Mietspiegel zum 1. Dezember 2024
Die Kommunen Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen und Waldstetten sowie die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal-Frickenhofer Höhe (Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen) und die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Bartholomä, Böbingen/Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) haben in enger Kooperation auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Der Gemeinderat von Waldstetten hat den gemeinsamen Mietspiegel in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen. Der gemeinsame Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Nach zwei Jahren sieht der Gesetzgeber eine Fortschreibung vor.
Die Fortschreibung erfolgt in der Regel auf Basis der Indexierung des Verbraucherpreises (VPI). Durch die hohe Inflation und dem damit verbundenen starken Anstieg der Verbraucherpreise in den letzten beiden Jahren wurde die Fortschreibung 2024 durch eine reduzierte Stichprobenerhebung durchgeführt. Eine indexierte Fortschreibung hätte den reellen Anstieg der Nettokaltmieten nicht richtig widergespiegelt und verfälscht. Die Fortschreibung des qualifizierten Mietsspiegels 2024-2026 umfasst wie bereits bei der Neuerstellung im Jahr 2022 die Städte und Gemeinden Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen, Waldstetten sowie Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen, Mögglingen, Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen.
Die Fortschreibung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels tritt am 1. Dezember 2024 mit einer Gültigkeit bis 2026 in Kraft. Der gemeinsame Mietspiegel ist auf der Internetseite der Gemeinde Waldstetten unter der Rubrik “ Bauen und Wohnen“ eingestellt. Hier ist es auch möglich, die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung in Waldstetten zu berechnen.
Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde Waldstetten
Den Onlinemietrechner für die Gemeinde Waldstetten können Sie unter folgendem Link anwenden.
Der gemeinsame Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 1. Dezember 2024 - rückwirkend zum 1. Juli 2024 - mit einer Gültigkeit bis 2026 in Kraft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Anke Riedel, Telefon (07171) 403-34.
Die Gemeindeverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben! Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.