Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 für die Städte und Gemeinden Lorch, Mutlangen, Waldstetten, Schwäbisch Gmünd, den beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen.
Die Städte und Gemeinden Lorch, Mutlangen, Waldstetten, Schwäbisch Gmünd, den beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen schreiben aktuell den qualifizierten Mietspiegel fort.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden.
Bei der erforderlichen Erhebungsaktion werden ab 04.07.2024per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend. Die Antwort ist kostenlos. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag, fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.
Die Bürger und Bürgerinnen werden gebeten bei der Fortschreibung des neuen Mietspiegels für die Städte und Gemeinden Lorch, Mutlangen, Waldstetten, Schwäbisch Gmünd, den beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d.Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen tatkräftig zu unterstützen und die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen, zur Verfügung zu stellen.
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.
Die beteiligten Städte und Gemeinden Lorch, Mutlangen, Waldstetten, Schwäbisch Gmünd, den beiden Verwaltungsgemeinschaften Rosenstein und Leintal-Frickenhofer Höhe mit den Gemeinden Bartholomä, Böbingen a.d.Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen sowie Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen bedanken sich bereits jetzt für ihre Unterstützung bei der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels.
Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde Waldstetten
Den Onlinemietrechner für die Gemeinde Waldstetten können Sie unter folgendem Link anwenden.
Die Kommunen Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen und Waldstetten sowie die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal - Frickenhofer Höhe (Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen) und die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Bartholomä, Böbingen/Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) haben in enger Kooperation auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf 1.240 Datensätzen, die von Februar bis März 2022 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten schriftlich erhoben wurden. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten mitgewirkt.
Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut beauftragt. Die repräsentative Datenerhebung wurde von der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd mit Unterstützung des EMA-Instituts organisiert. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse für den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.
Im Rahmen der Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels wurde die Erstellung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels durch das Ministerium Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert.
Der gemeinsame Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 1. Juli 2022 mit einer Gültigkeit von 2 Jahren in Kraft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Anke Riedel, Telefon (07171) 403-34.
Die Gemeindeverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben! Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.