Übersicht der Steuern und Gebühren, Verordnungen sowie Satzungen der Gemeinde Waldstetten
Hauptsatzung der Gemeinde
Allgemeines zur Veranlagung
Fragen zur Veranlagung werden unter folgenden Telefonnummern beantwortet:
Gewerbesteuer, | Felix Deininger | 403-33 |
Grundsteuer, Pacht, | Betha Abele | 403-31 |
Wasserzins | Anke Riedel | 403-34 |
bei Zahlungen, Erstattungen | Margot Barth, Gemeindekasse | 403-32 |
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet.
Barzahler bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen und einzuziehen. Die Mahngebühren betragen 4,00 €. Barzahler bitten wir, bei Überweisungen das Buchungszeichen unbedingt anzugeben.
Die Angabe des Buchungszeichens ermöglicht der Gemeindekasse eine rasche und fehlerfreie Verbuchung Ihrer Zahlung.
Zum Schluss möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren hinweisen. Melden Sie Ihre Bankverbindung für die jeweilige Steuer bei der Gemeindekasse an. Bei der Teilnahme am Abbuchungsverfahren entfällt für Sie die Überwachung der einzelnen Fälligkeiten. Ein Risiko ist mit der Erteilung einer Abbuchungsermächtigung nicht verbunden, da Sie jeder Abbuchung innerhalb zwei Wochen widersprechen können. Außerdem können Sie den Abbuchungsauftrag jederzeit widerrufen.
Dachgaubensatzung
Grundsteuerreform
Dem diesjährigen Grundsteuerbescheid ist eine Beilage beigefügt. Wir bitten um Beachtung. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de“
Grund- und Gewerbesteuer
Grund- und Gewerbesteuer
Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Grundsteuermessbetrag (der vom Finanzamt festgelegt wird) mal dem Hebesatz der Gemeinde bestimmt.
- Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer B 410 v.H.
Die Grundsteuerbescheide werden Mitte/Ende Januar zugestellt.
Die Grundsteuer wird danach in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlern ist die Fälligkeit auf den 01.07. festgesetzt.
Die Gewerbesteuer wird ebenfalls in 4 Raten erhoben. Wie bei der Grundsteuer werden diese zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
- Hebesatz Gewerbesteuer 370 v.H.
Hundesteuer 2024
Die Hundesteuer für das Jahr 2024 wird fällig im Februar 2024. Der Steuersatz 2024 beträgt
- 120 € jährlich für den Ersthund und
- 240 € jährlich für jeden weiteren Hund
- 750 € jährlich für den ersten Kampfhund
- 1.500 € jährlich für den zweiten Kampfhund
Für das Jahr 2024 werden keine Steuerbescheide zugestellt. Wir verweisen auf den Steuerbescheid aus dem Jahr 2021 bzw. auf den Änderungsbescheid. Die Hundemarke ist bis zum Jahr 2025 gültig.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung jeder drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen ist. Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
An- oder Abmeldung eines Hundes
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet.
Barzahler bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen und einzuziehen. Barzahler bitten wir, bei Überweisungen das Buchungszeichenunbedingt anzugeben.
Auskunft erteilen Ihnen Betha Abele und Christine Ziller, Telefon (07171) 403-31 bzw E-Mail.
Polizeiverordnung
Satzungen der Gemeinde Waldstetten
Klicken Sie bitte auf den jeweiligen Titel, dann öffnet sich die PDF, die Sie herunterladen können
Abwasser
Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrsatzung vom 18. Februar 2021
Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
Freibad
Eintrittsgebühren ab 6. Mai 2023
Friedhof
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung - Gültig ab 1. Januar 2021
Friedhofssatzung - Stand 2018
Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd und seiner Geschäftsstelle
Hallenbad
Eintrittsgebühren ab 6. Mai 2023
Hundesteuer
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Für An- bzw. Abmeldungen nehmen Sie bitte mit Betha Abele, Telefon (07171) 403-31 oder per eMail Kontakt auf
Streupflicht-Satzung
Vergnügungssteuer
Wasserversorgung
SEPA-Lastschriftmandat
Antrag auf Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen (Abbuchungsermächtigung)
Unsere Bankverbindungen
Kreissparkasse Ostalb
Kontonummer: 440 001 920 - Bankleitzahl: 614 500 50
IBAN: DE57 6145 0050 0440 0019 20
BIC OASPDE6AXXX
VR-Bank Ostalb eG
Kontonummer: 1170 305 008 - Bankleitzahl: 614 901 50
IBAN: DE65 6149 0150 1170 3050 08
BIC: GENODES1AAV
Volksbank Göppingen
Kontonummer: 101 230 001 - Bankleitzahl: 610 605 00
IBAN: DE57 6106 0500 0101 2300 01
BIC: GENODES1VGP
Wasserzins und Abwassergebühren
Abwassergebühren und Wasserzins auf den 1. Januar 2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. November 2023 folgende Gebührenfestsetzungen beschlossen:
Zum 1. Januar 2024 wurden die Schmutzwassergebühr auf 2,74 €/m³ gesenkt sowie die Niederschlagswassergebühr auf 0,50 €/m² erhöht.
Der Wasserzins fand eine Erhöhung zum 1. Januar 2024 auf 3,23 €/m³ netto.
Die Messgebühren (Wasseruhr 2 - 5 cbm) betragen weiterhin 2,01 €/Monat zzgl. 7% MwSt. = 25,81 €/Jahr
Mit dem Bescheid der Jahresabrechnung (der Ihnen Anfang März zugeht) wurden auch die Vorauszahlungen für das Folgejahr festgesetzt. Der Abrechnungsbetrag ist am 31. März 2024 mit der 1. Pauschale für 2024 zur Zahlung fällig. Guthaben aus der Abrechnung werden bei Abbuchern automatisch mit der 1. Pauschale verrechnet.
Abwassergebühren und Wasserzins auf den 1. Januar 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2021 folgende Gebührenfestsetzungen auf den 1. Januar 2023 festgesetzt:
- den Wasserzins auf 3,05 €/cbm zzgl. 7 % MwSt.
- die Schmutzwassergebühr gleichbleibend auf 2,78 €/cbm
- das Niederschlags-/Oberflächenwasser ebenso gleichbleibend auf 0,44 €/m²
Die Messgebühren (Wasseruhr 2 - 5 cbm) betragen weiterhin 2,01 €/Monat zzgl. 7% MwSt. = 25,81 €/Jahr
Statistisches Bundesamt
Hier werden statistische Informationen erhoben, gesammelt, aufbereitet, dargestellt und analysiert.