Übersicht der Steuern und Gebühren sowie Satzungen der Gemeinde Waldstetten
Grundsteuerreform
Dem diesjährigen Grundsteuerbescheid ist eine Beilage beigefügt. Wir bitten um Beachtung. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de“
Hundesteuer 2022
Die Hundesteuer für das Jahr 2022 wird fällig am 4. Februar 2022. Der Steuersatz 2022 beträgt
- 102 € jährlich für den Ersthund und
- 204 € jährlich für jeden weiteren Hund
- 400 € jährlich für den ersten Kampfhund
- 800 € jährlich für den zweiten Kampfhund
Für das Jahr 2022 werden keine Steuerbescheide zugestellt. Wir verweisen auf den Steuerbescheid aus dem Jahr 2021. D.h., sofern bei der Hundehaltung keine Änderung eintritt, ist die Hundemarke bis zum Jahr 2025 gültig.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung jeder drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen ist. Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
An- oder Abmeldung eines Hundes
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet.
Barzahler bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge fest- zusetzen und einzuziehen. Barzahler bitten wir, bei Überweisungen das Kassenzeichenunbedingt anzugeben.
Auskunft erteilt Ihnen Betha Abele, Telefon (07171) 403-31 bzw E-Mail.