Übersicht der Steuern und Gebühren sowie Satzungen der Gemeinde Waldstetten
Grundsteuerreform
Dem diesjährigen Grundsteuerbescheid ist eine Beilage beigefügt. Wir bitten um Beachtung. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de“
Grundsteuer 2023
Im Jahr 2023 werden keine Grundsteuerbescheide versandt. Es gelten die Steuerbescheide aus dem Jahr 2022 bzw. die zugestellten Änderungsbescheide.
Die Grundsteuer wird in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlern ist die Fälligkeit auf den 01.07. festgesetzt.
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet. Barzahler bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen und einzuziehen. Barzahler bitten wir, bei Überweisungen das Buchungszeichen unbedingt anzugeben.
Bei Fragen erteilt Ihnen Frau Betha Abele, Telefon (07171) 403-31, E-Mail, Auskunft.
- Steueramt -
Hundesteuer 2023
Die Hundesteuer für das Jahr 2023 wird fällig am 6. Februar 2023. Der Steuersatz 2023 beträgt
- 102 € jährlich für den Ersthund und
- 204 € jährlich für jeden weiteren Hund
- 400 € jährlich für den ersten Kampfhund
- 800 € jährlich für den zweiten Kampfhund
Für das Jahr 2023 werden keine Steuerbescheide zugestellt. Wir verweisen auf den Steuerbescheid aus dem Jahr 2021 bzw. auf den Änderungsbescheid. Die Hundemarke ist bis zum Jahr 2025 gültig.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung jeder drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen ist. Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
An- oder Abmeldung eines Hundes
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet.
Barzahler bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen und einzuziehen. Barzahler bitten wir, bei Überweisungen das Buchungszeichenunbedingt anzugeben.
Auskunft erteilt Ihnen Betha Abele, Telefon (07171) 403-31 bzw E-Mail.