Übersicht der Steuern und Gebühren sowie Satzungen der Gemeinde Waldstetten
Grund- und Gewerbesteuer
Grund- und Gewerbesteuer seit 1. Januar 2019
Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Grundsteuermessbetrag (der vom Finanzamt festgelegt wird) mal dem Hebesatz der Gemeinde bestimmt.
- Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer B 390 v.H.
Die Grundsteuerbescheide werden Mitte Januar zugestellt.
Die Grundsteuer wird danach in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlern ist die Fälligkeit auf den 01.07. festgesetzt.
Die Höhe der Zahlungen ist im Grundsteuerbescheid unter III. „Höhe der zukünftigen Raten“ ausgewiesen.
Die Gewerbesteuer wird ebenfalls in 4 Raten erhoben. Wie bei der Grundsteuer werden diese zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlungen 2019 entnehmen Sie dem Bescheid für das Jahr 2017 ff. (vgl. Rubrik II. Vorauszahlungen).
- Hebesatz Gewerbesteuer 370 v.H.
Hundesteuer
Hundesteuer ab 1. Januar 2020
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2019 sind zugestellt. Der Steuersatz 2019 beträgt
- 102 € jährlich für den Ersthund und
- 204 € jährlich für jeden weiteren Hund
- 400 € jährlich für den ersten Kampfhund
- 800 € jährlich für den zweiten Kampfhund
Für das Jahr 2020 sind den Bescheiden neue, goldfarbene Hundesteuermarken beigefügt, die Sie bitte deutlich sichtbar am Hundehalsband anbringen sollten. Die grünen Hundesteuermarken aus 2019 verlieren ihre Gültigkeit.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung jeder drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen ist. Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Kliocken Sie hier zum Öffnen der PDF zur An- oder Abmeldung eines Hundes
Wasserzins und Abwassergebühren
Mit dem Bescheid der Jahresabrechnung 2019 (der Ihnen Anfang März zugeht) wurden auch die Vorauszahlungen für 2020 festgesetzt. Der Abrechnungsbetrag ist am 31. März 2020 mit der 1. Pauschale für 2020 zur Zahlung fällig. Guthaben aus der Abrechnung werden bei Abbuchern automatisch mit der 1. Pauschale verrechnet.
Der Gemeinderat hat zum 1. Januar 2020 folgende Beträge festgesetzt:
- den Wasserzins auf 3,26 €/cbm (inkl. 7 % MwSt.)
- die Schmutzwassergebühr auf 2,25 €/cbm
- das Niederschlags-/Oberflächenwasser auf 0,45 €/m²
Die Pauschalen (Vorauszahlungen) für 2020 werden am 31.03., 30.06., 30.09. und am 30.12.2020 zur Zahlung fällig. Die Zustellung von Pauschalrechnungen erfolgt für Barzahler nicht.
Die Messgebühren (Wasseruhr 2 - 5 cbm) betragen 2,01 €/Monat zzgl. 7% MwSt. = 25,81 €/Jahr
Änderung der Abwassergebühren und Wasserzins auf den 1. Januar 2021
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. November 2020 folgende Gebührenfestsetzungen beschlossen:
Ab dem 1. Januar 2021 kann die Entwässerungsgebühren bei der Schmutzwassergebühr auf 2,25 €/m³ belassen werden und die Niederschlagswassergebühr von 0,45 €/m² auf 0,42 €/m² gesenkt werden.
Der Wasserzins kann zum 1. Januar 2021 von 3,05 auf 3,00 €/m³ netto abgesenkt werden.
Allgemeines zur Veranlagung
Fragen zur Veranlagung werden unter folgenden Telefonnummern beantwortet:
Gewerbesteuer, | Fabian Komarek | 403-33 |
Grundsteuer, Pacht, | Betha Abele | 403-31 |
Wasserzins | Anke Riedel | 403-34 |
bei Zahlungen, Erstattungen | Margot Barth, Gemeindekasse | 403-32 |
Bei Abbuchern wird die Steuer zur Fälligkeit dem Konto belastet.
Barzahler bitten wir um pünktliche Überweisung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Verwaltung per Gesetz verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen und einzuziehen. Die Mahngebühren betragen 4,00 €. Barzahler bitten wir, bei Überweisungen das Buchungszeichen unbedingt anzugeben.
Die Angabe des Buchungszeichens ermöglicht der Gemeindekasse eine rasche und fehlerfreie Verbuchung Ihrer Zahlung.
Zum Schluss möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren hinweisen. Melden Sie Ihre Bankverbindung für die jeweilige Steuer bei der Gemeindekasse an. Bei der Teilnahme am Abbuchungsverfahren entfällt für Sie die Überwachung der einzelnen Fälligkeiten. Ein Risiko ist mit der Erteilung einer Abbuchungsermächtigung nicht verbunden, da Sie jeder Abbuchung innerhalb zwei Wochen widersprechen können. Außerdem können Sie den Abbuchungsauftrag jederzeit widerrufen.
Satzungen der Gemeinde Waldstetten
Klicken Sie bitte auf den jeweiligen Titel, dann öffnet sich die PDF, die Sie herunterladen können
Abwasser
Freiwillige Feuerwehr
Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
Freibad
Hallenbad
Eintrittsgebühren ab 05.05.2018
Hauptsatzung der Gemeinde Waldstetten
Friedhof
Hundesteuer
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Für An- bzw. Abmeldungen nehmen Sie bitte mit Betha Abele, (07171) 403-31 oder per eMail Kontakt auf
Pflichten der Straßenanlieger
Vergnügungssteuer
Wasserversorgung
Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd und seiner Geschäftsstelle
Unsere Bankverbindungen
Kreissparkasse Ostalb
Kontonummer: 440 001 920 - Bankleitzahl: 614 500 50
IBAN: DE57 6145 0050 0440 0019 20
BIC OASPDE6AXXX
VR-Bank Ostalb eG
Kontonummer: 1170 305 008 - Bankleitzahl: 614 901 50
IBAN: DE65 6149 0150 1170 3050 08
BIC: GENODES1AAV
Volksbank Göppingen
Kontonummer: 101 230 001 - Bankleitzahl: 610 605 00
IBAN: DE57 6106 0500 0101 2300 01
BIC: GENODES1VGP
SEPA-Lastschriftmandat
Hier finden Sie einen Antrag auf Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen (Abbuchungsermächtigung)
Statistisches Bundesamt
Hier werden statistische Informationen erhoben, gesammelt, aufbereitet, dargestellt und analysiert.