Neues aus dem Rathaus: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 08.05.2018

Vortrag zur neuen Datenschutzgrundverordnung am 8. Mai 2018 in der Stuifenhalle

„Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“

Neue Datenschutzgrundverordnung – ein Begriff, der bei zahlreichen ehrenamtlichen Vereinsfunktionären Bangen hervorruft. Um dieses weitgehend auszuräumen, hatten der Vorsitzende des Waldstetter CDU-Gemeindeverbandes, Johannes-Josef Miller, und die örtliche Verwaltung zu einem Vortrag mit Heinz Strohmaier und Hans-Martin Holl am Montagabend in die Stuifenhalle eingeladen.

Gleich zu Beginn beruhigte der Waldstetter Schultes Michael Rembold die rund 140 Zuhörer: „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“ Dies bestätigte auch der CDU-Politiker und Rechtsanwalt Stefan Scheffold: „Ich denke nicht, dass einem Verein Unheil drohen kann.“ Die neue Danteschutzgrundverordnung sei vor allem für wirtschaftliche Unternehmen aufgesetzt worden, um dort einen Datenmissbrauch zu verhindern. Heinz Strohmaier wies darauf hin, dass die Verordnung auf EU-Ebene verfasst wurde und dort sei das Ehrenamt bei weitem nicht so stark vertreten wie hierzulande. Strohmaier, selbst Vorsitzender eines Vereins mit 1000 Mitgliedern, setzt sich seit Monaten mit dem Thema auseinander und absolviert gerade eine umfassende Schulung zum Datenschutzbeauftragten. Auch der zweite Referent, Rechtsanwalt Hans-Martin Holl, seines Zeichens Vorsitzender des TSGV Waldstetten, befasst sich intensiv mit der Datenschutzgrundverordnung. Er zeigte anhand einer Präsentation sehrt anschaulich, worauf die Vereine zukünftig achten müssen. Zu ändern bzw. ergänzen seien: Homepage; der Zugang zur EDV-Anlage, auf der die Daten der Mitglieder gesichert sind, müssen passwortgeschützt sein; Geschäftsbrief und die Satzung. Welche Daten es zu schützen gilt, fasste er in wenigen Worten zusammen: „Alles, das eine Person identifiziert.“ Doch müssen nun die Vereine sich nicht den Kopf zerbrechen, welche Vorlagen sie dazu entwerfen müssen, um von den Mitgliedern die Zustimmung zur Datennutzung zu erhalten. Es gebe bereits Mustervorlagen, die auf der Seite des CDU-Gemeindeverbandes unter www.cdu-waldstetten.de demnächst zur Verfügung gestellt werden. Zudem bieten die Internetseite des WLSB (www.wlsb.de) sowie der Landesdatenschutzbeauftrage von Bayern (www.datenschutz-bayern.de) wertvolle Hilfe.

Holl und Strohmaier, der die Ausführung des Erstgenannten immer wieder ergänzte, verwiesen darauf, dass vor allen Dingen die Vereinshomepage den Vorgaben des Telemediengesetzes – das übrigens nicht neu ist – entsprechen müsse. So sei wichtig, dass der Vereinsname, der Vertreter mit vollständiger Anschrift, die Nummer im Vereinsregister sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum aufgeführt seien. Dort sollte zudem eine Datenschutzerklärung eingestellt werden. Auch ein Geschäftsbrief müsse alle genannten Informationen beinhalten. Sehr deutlich machten die beiden, dass eine Bilderveröffentlichung durch eine Erklärung der Mitglieder freigegeben werden müsse. Jedoch dürfen Abgebildete eines im Internet veröffentlichten Fotos jederzeit verlangen, dieses zu entfernen - auch wenn die Zustimmung zuvor erteilt wurde. Dies war neben dem Thema E-Mail-Verteiler und WhatsApp den Zuhörern ein wichtiges Anliegen. Für WhatsApp-Gruppen gab Strohmaier Entwarnung: „Durch Beitritt gibt jeder sein Einverständnis, dass die Handynummer jedem ersichtlich ist.“ Für E-Mail-Verteiler grenzte er ein: „Keine Anhänge, die Daten beinhalten, dürfen an die Mitglieder versandt werden.“