Bauleitpläne
Unter Bauleitplänen versteht man sowohl Flächennutzungspläne (FNP) als auch Bebauungspläne (BBPl).
Örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Waldstetten über die Zulassung von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln („Dachgaubensatzung“) gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, zu beteiligen.
Bei der Dachgaubensatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO). Gemäß § 74 Abs. 6 LBO wird die Änderung der Dachgaubensatzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, wird daher abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile.
Die 2. Änderung der Dachgaubensatzung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Wohnungen im Dachgeschoss sowie die zusätzliche Wohnraumschaffung zu erleichtern. Diesbezüglich wird die Höhe der Gauben auf 1,70 m angepasst, die Länge von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln wird künftig an der jeweiligen Dachlänge bemessen und der Abstand zum Ortgang wird reduziert. Gleichzeitig werden in der 2. Änderung der Satzung Regelungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, gestrichen.
Der Entwurf der Satzung inklusive der Anlagen 1 bis 3 und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.04.2024, können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB
vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 je einschließlich
im Internet eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen. Diese können während der Öffnungszeiten im Rathaus Waldstetten, Bettringer Straße 21, 73550 Waldstetten, 1. OG, Flur Wohnung 5, eingesehen werden. Auskünfte zu den Unterlagen erteilen Frau Raab (Telefon 07171/403-36) und Herr Seiler (Telefon 07171/403-30).
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per E-Mail übermittelt und bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Dachgaubensatzung unberücksichtigt bleiben.
Waldstetten, 02.05.2024
Michael Rembold
Bürgermeister
Bauanträge jetzt direkt beim Landratsamt einreichen
Bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen hat sich seit 25. November 2023 eine wesentliche Änderung ergeben. Bisher mussten Bauanträge bei der Gemeinde eingereicht werden. Künftig sind alle Bauanträge und Bauvorlagen direkt bei der Kreisbaumeisterstelle des Landratsamtes Ostalbkreis, Oberbettringer Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd, einzureichen. Dies gilt auch für Kenntnisgabeverfahren. Anträge können auch digital eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 besteht die Pflicht, Anträge und Bauvorlagen rein elektronisch einzureichen. Wir bitten, dies zu beachten.
Bei konkreten Fragen zur Einreichung von Anträgen kann direkt mit der Kreisbaumeisterstelle unter Telefon (07171) 32-4214 oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen kann ebenfalls unter der E-Mail-Adresse erfolgen.