Lebenslagen: Waldstetten

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Bedarfsgegenstände

Unter dem Begriff "Bedarfsgegenstände" sind die folgenden Produktgruppen zusammengefasst:

  • Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (zum Beispiel Geschirr, Maschinen in der Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittelverpackungen)
  • Behältnisse von Kosmetika oder Tabakprodukten
  • Gegenstände mit Körperkontakt (zum Beispiel Bekleidung, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten)
  • Spielwaren und Scherzartikel (zum Beispiel jede Art von Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver)
  • Haushaltschemikalien (zum Beispiel Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays)

Aufgrund des Kontaktes mit Lebensmitteln, dem menschlichen Körper oder der Raumluft unterliegen auch Bedarfsgegenstände einer strengen Überwachung. Sie müssen bei üblicher Verwendung gesundheitlich unbedenklich sein.
Gegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, die gesundheitsgefährdend sind oder dessen Geruch oder Geschmack verändern.

Auch für Bedarfsgegenstände gelten Kennzeichnungspflichten, wie beispielsweise:

  • Bei Spielzeug muss neben dem Hersteller auch eine Altersbegrenzung angegeben werden, wenn das Spielzeug nicht für Kleinkinder geeignet ist (zum Beispiel "Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet aufgrund verschluckbarer Kleinteile").
    Über weitere Prüfzeichen informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Haushaltschemikalien müssen eine detaillierte Gebrauchsanweisung sowie Gefahrenhinweise enthalten.
    Produkte, die im Sinne des Chemikaliengesetzes gefährliche Zubereitungen sind, müssen zusätzlich mit einem auffälligen Gefahrensymbol (schwarz auf orangenfarbigem Hintergrund) gekennzeichnet sein.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Anwendung von Bedarfsgegenständen beachten:

  • Verwenden Sie Bedarfsgegenstände immer nur zu den vom Hersteller vorgesehenen Zwecken.
  • Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung und etwaige Sicherheits- und Warnhinweise.
  • Bewahren Sie gefährliche Stoffe (zum Beispiel Putzmittel) immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Packungen mit kindersicherem Verschluss sollten Sie nach Gebrauch immer fest verschließen, da die Sicherung ansonsten unwirksam ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

ACHTUNG - HINWEIS

Bei Lebenslagen die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, bitte PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.